Dispensationen / Jokertage

Dispensationen
Gemäss VSG (Volksschulgesetz) und VSV (Volksschulverordnung) können Schülerinnen und Schülern aus bestimmten Gründen vom Unterricht dispensiert werden. Die Details der gesetzlichen Grundlage finden Sie in §29 der Volksschulverordnung. Das Gesuchsformular wird bei der Klassenlehrperson eingereicht. 

Die Schulpflege hat an Ihrer Sitzung vom 25.02.2020 eine kulante Regelung für Familien gefunden, deren Kinder sowohl in Eglisau wie auch auswärts beschult werden. Gestützt auf §29b) der Volksschulverordnung sind Dispensationen für aussergewöhnliche Anlässe und Umstände im persönlichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler möglich. Auf ein Gesuch hin kann ab Schuljahr 2020/21 ein/e Schüler/in für 5 Schultage dispensiert werden, wobei der Zeitpunkt mit den Sportferien der auswärtigen Gemeinde korrespondieren muss und dieses die Begründung für das Gesuch ist. Bitte verwenden Sie das Formular Dispensation und reichen dieses der Schulverwaltung ein. 

Jokertage 
Die Schule Eglisau bietet den Eltern sogenannte Jokertage an. Jokertage sind schulfreie Tage, die von den Eltern ohne Begründung beantragt werden können. Die Eltern können ihre Kinder im Umfang von maximal zwei Jokertagen pro Schuljahr in eigener Kompetenz vom Unterrichtsbesuch dispensieren. Es können einzelne Tage oder ein Block zu zwei Tagen bezogen werden.

Das Beziehen von Jokertagen muss der Klassenlehrperson durch die Eltern im Voraus schriftlich gemeldet werden. Eine Begründung ist nicht notwendig. Die Buchführung betreffend Jokertage liegt im Aufgabenbereich der Klassenlehrperson. Die Benachrichtigung der Lehrkräfte von Musik- und Therapiestunden ist Sache der Eltern. Das Aufarbeiten des verpassten Schulstoffs ist Pflicht.

Reglement Jokertage 

 

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