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ISR / ISS

Integrierte Sonderschulung in der Verantwortung der Regelschule (ISR)
Die Förderung einer ISR-Schülerin oder eines -schülers erfolgt im Umfang der Lektionentafel (wenn möglich innerhalb der Regelklasse). Die Förderung und Begleitung erfolgt, ergänzend zur heilpädagogischen Unterstützung, durch weitere Fach- oder Hilfspersonen (Lehrpersonen, Therapeutinnen/Therapeuten, Klassenassistenzen etc.) vor Ort. Diese Fach- oder Hilfspersonen erhöhen die Tragfähigkeit in der Regelklasse und gewährleisten, dass die Schülerin oder der Schüler mit besonderem Bildungsbedarf adäquat gefördert wird. Die Zuweisung in die ISR erfolgt aufgrund des Verfahrens «Schulisches Standortgespräch», einer schulpsychologischen Abklärung durch den Schulpsychologischen Dienst und einem Zuweisungsbeschluss der Schulpflege.

Integrierte Sonderschulung in der Verantwortung der Sonderschule (ISS)
Die ISS-Schülerin oder der -Schüler ist administrativ der auswärtigen Sonderschule zugeteilt, besucht jedoch eine Regelklasse am Wohnort. Die Sonderschule trifft in Zusammenarbeit mit der Regelschule die notwendigen Massnahmen (Unterricht, Betreuung, Therapie, Tagesstrukturen etc.). Eine Variante des ISS besteht in Form der Teilintegration. Dabei verbringt die Schülerin oder der Schüler bestimmte Schultage in der Sonderschule und bestimmte Schultage in der Regelschule. Die Zuweisung in die ISS erfolgt aufgrund des Verfahrens «Schulisches Standortgespräch», einer schulpsychologischen Abklärung durch den Schulpsychologischen Dienst und einem Zuweisungsbeschluss der Schulpflege.

Website VSA

Aktuelles

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