Stufenschulhäuser FAQ

Dieses FAQ gibt auf diverse Fragen Auskunft, die sich im Zusammenhang mit dem Projekt Schulentwicklung Stufenschulhäuser ergeben.

Wenn Sie Ihre Frage nicht gefunden haben, dann mailen Sie uns diese an schulverwaltung@eglisau.ch. Gerne ergänzen wir dann das FAQ.

Alle Angaben erfolgen unter dem Vorbehalt ihrer Vollständigkeit und Richtigkeit. Änderungen und Ergänzungen sind vorbehalten.

Inhaltsverzeichnis
 – Stufenschulhäuser
 – Schulweg
 – Schulergänzende Betreuung
 – Infrastruktur /  Schulhäuser
 – Organisatorisches / Zusammenarbeit / Kommunikation
 – Kosten

Stufenschulhäuser

Eine Stufenschule ist eine Schule, die verschiedene Bildungsstufen unter einem Dach vereint. Für Eglisau bedeutet das, dass ab Schuljahr 2027/28 die Schulanlage «Städtli» ein Unterstufenschulhaus für die Kinder der 1. – 3. Klassen wird. Der «Steinboden» wird ein Mittelstufenschulhaus für die Kinder der 4. – 6. Klassen. Die Sekundarschülerinnen und -schüler werden seit dem Schuljahr 2025/26 im neuen Sekundarschulhaus «Schlafapfelbaum» unterrichtet. Die Kindergärten bleiben an ihren Standorten oder auf dem bisherigen Areal. Auf beiden Rheinseiten werden wie bisher Mittagstisch und schulergänzende Betreuung angeboten.

Das Stufenmodell bietet eine fortlaufende Beschulung, Betreuung und Begleitung der Schülerinnen und Schüler über mehrere Jahre und trägt massgeblich zur Stärkung einer lebendigen Schulgemeinschaft bei. Nach dem Kindergarten besuchen alle Kinder die gleichen Schulstandorte: das Unterstufenschulhaus, das Mittelstufenschulhaus und das Sekundarschulhaus.

Vorteile:

  • Schulraum ist auf Entwicklungsstufe der Kinder angepasst.
  • Alle Kinder in Eglisau durchlaufen dieselben Schulhäuser – dies stärkt das «WIR-Gefühl» unter den Schülerinnen und Schülern und schafft ein verbindendes Gemeinschaftsgefühl über die gesamte Schulzeit hinweg.
  • Den Familien wird eine klare Perspektive geboten, in welchem Schulhaus ihr Kind in die Schule gehen wird.
  • Optimierter Ressourceneinsatz, etwa für Teamteaching, Halbklassenunterricht oder für Förderangebote.
  • Schulergänzende Betreuung und Schulangebote ausgerichtet auf Bedürfnisse der entsprechenden Stufen.

Die Stufenschulhäuser haben sich als beste Lösung herausgestellt, um die Anforderungen an den zukünftigen Schul- und Lebensraum (Pädagogik, Infrastruktur, Kosten und Finanzen) am besten und chancenreichsten für alle Anspruchsgruppen zu erfüllen. Die beiden Schulstandorte Städtli und Steinboden werden optimal genutzt, die schulergänzende Betreuung findet genug Platz und auf moderate Schwankungen in den Schülerzahlen kann reagiert werden (zukunftsfähige Lösung).

Die folgenden Varianten wurden geprüft und wieder verworfen:

• Zyklus-Schulhaus: Der erste Zyklus umfasst die ersten beiden Kindergartenjahre sowie die 1. und 2. Klasse. Der zweite Zyklus erstreckt sich über die Klassen 3 bis 6, während der dritte Zyklus die Jahrgänge 7 bis 9 abdeckt. Zyklen 1 und 2 würden gleichzeitig an beiden Standorten Städtli und Steinboden durchgeführt und würde auch die Kindergartenstandorte betreffen. Diese Variante wäre raumtechnisch, organisatorisch und planerisch nur mit zusätzlichen personellen und infrastrukturellen Ressourcen realisierbar und wurde deshalb nicht weiterverfolgt.

• Unterstufe im Steinboden/Mittelstufe im Städtli: Der Aussenraum im Steinboden ist mit Hartplatz und Spielwiese grosszügig und bietet für die grösseren Kinder Platz und Bewegungsfreiheit. Im Städtli fehlt hingegen eine Spielwiese und die Aussenanlage ist weniger grosszügig, für kleinere Kinder mit Rückzugsorten aber ausreichend. Die Schulanlage Steinboden bietet zudem zu wenig Platz für den erhöhten Bedarf an schulergänzender Nachmittagsbetreuung, wie sie insbesondere von Kindergarten und Unterstufe benötigt wird. Weil sowohl der Aussenraum wie der Platz für die schulergänzenden Betreuung in dieser Variante jeweils nicht passt, wurde diese nicht weiterverfolgt.

Beide Varianten sind zu kompromissbehaftet und ein durchgängig pädagogisches Konzept lässt sich nicht implementieren. Der Schulraum wäre nicht zweck- und zielführend nutzbar.

Die Kindergärten bleiben auf den Schulareal-Standorten (2x Steinboden-Areal / 2x Städtli-Areal) bestehen resp. sind wie bis anhin dezentral in den Quartieren (2x Mettlen / 1x Eigenacker) organisiert und werden bis auf weiteres weitergeführt. Das heisst, dass wenn immer möglich, die Kinder in ihrem Quartier in den Kindergarten gehen können.

Förderung der sozialen Interaktion und eines starken Gemeinschaftsgefühls.

Die Schulwege sind für die Kindergartenkinder kürzer und sie können den Schulweg gut üben für die weiterführende Schulzeit.

Schülerinnen und Schüler sind in ihrer unmittelbaren Umgebung betreut und integriert.

Dezentrale Kindergärten können es Eltern erleichtern, sich aktiv am Kindergartenleben zu beteiligen, da sie näher am Standort des Kindergartens wohnen.

Jede Gemeinde ist anders. Es gibt keine Gemeinde, die genau die gleiche Situation hat wie wir hier in Eglisau und mit der wir eins zu eins vergleichen könnten. Ob Stufenschulhäuser sinnvoll sind oder nicht, hängt stark von den spezifischen lokalen Bedürfnissen ab, der verfügbaren Infrastruktur und den pädagogischen Zielen. Nach sorgfältiger Analyse der lokalen Gegebenheiten und Bedürfnisse sind Stufenschulhäuser für Eglisau das geeignete und zukunftsfähige Schulmodell.

Für die Entwicklung der Schülerzahlen liegen die Schülerfortschreibung, Erhebungen und offizielle Statistiken vor. Derzeit scheinen die Schülerzahlen in den nächsten Jahren stabil zu bleiben. In der Gemeinde besteht weiterhin ein Verdichtungspotential, welches allenfalls zu einer Zunahme der Schulkinder führen kann. Mit den Stufenschulhäusern ist Schulraum für den Unterricht und die schulergänzende Betreuung für Eglisau auch in Zukunft bestmöglich gesichert, auch für moderate Schwankungen in den Zahlen.

Die Schulpflege ist gemäss Volksschulgesetz für die Führung der Schule verantwortlich. Es gibt für die Umsetzung eines Schulmodells keine rechtlichen Vorgaben des kantonalen Volkschulamts. Für alle Schulen gilt der Lehrplan 21.

Die Zyklen aus dem Lehrplan 21 und die bestehende Infrastruktur in Eglisau sind nicht kompatibel. In Eglisau gibt es Kindergärten und Schulhäuser. Der erste Zyklus umfasst aber die ersten beiden Kindergartenjahre sowie die 1. und 2. Klasse. Der zweite Zyklus erstreckt sich über die Klassen 3 bis 6, während der dritte Zyklus die Jahrgänge 7 bis 9 abdeckt. Die gleichzeitige Durchführung der Zyklen 1 (Kindergarten bis 2. Klasse) und 2 (3. bis 6. Klasse) an beiden Standorten Städtli und Steinboden wäre raumtechnisch, organisatorisch und planerisch nur mit zusätzlichen personellen und infrastrukturellen Ressourcen realisierbar. Bei der Umsetzung von Zyklusschulhäusern wäre unter anderem die Organisation mit dezentralen Kindergärten in den Quartieren nicht mehr möglich.

Die pädagogische Einführung Stufenschulhäuser hat keine finanziellen Auswirkungen auf die laufenden Kosten des Schulbetriebs der Primarschule, da wie gehabt 18 Klassen unterrichtet werden. Kosten können bspw. zunehmen, wenn mehr Schülerinnen und Schüler beschult werden, pädagogische Vorgaben vom Kanton angepasst werden oder die Nachfrage nach schulergänzender Betreuung steigt. Für den Schulweg fallen Kosten für einen Begleitdienst an, welcher gemäss ersten Erkenntnissen an den Übergangen zur Rheinbrücke sowie an der Verzweigung Alte Landstrasse/Zürcherstrasse zusätzliche Sicherheit schaffen wird. Die Mehrheit der Kinder kann den Schulweg zu Fuss absolvieren, so dass es weniger Schulbusfahrten geben wird. Schulkinder, für die der Weg unzumutbar ist, werden weiterhin mit dem Schulbus transportiert.
Siehe Zumutbarer Schulweg: Was heisst das? | BFU

Gleichzeitig mit den baulichen Umnutzungen soll die Möglichkeit genutzt werden, anstehende Sanierungsarbeiten durchzuführen. Dies im Einklang mit der finanzpolitischen Gesamtstrategie der Gemeinde.

Die Schülerinnen und Schüler werden ab dem Schuljahr 2027/28 in den Stufenschulhäusern beschult; d.h. 1.-3 Klasse im Städtli und 4.-6. Klasse im Steinboden.

Dieser Austausch kann im Rahmen von stufenübergreifenden Projekten gewährleistet werden, wie bspw:
• Projekte initiieren, die die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Altersgruppen erfordern.
• Regelmässige Schulveranstaltungen.
• Workshops oder Arbeitsgemeinschaften, die für alle Altersgruppen offen sind, können eine Plattform bieten, um Wissen und Fähigkeiten auszutauschen.
• Lesepatenschaften: Ältere Schüler können jüngeren Schülern beim Lesen helfen, sei es durch Vorlesen oder durch das gemeinsame Lesen von Büchern.

Die Förderung von Zusammenhalt und Gemeinschaftsgefühl ist zentral. In der Jahresplanung der Stufenschulhäuser sind stufenübergreifende Rituale bereits verankert und werden neue geschaffen.

Schulbetrieb und Unterricht werden bis Ende Schuljahr 2026/27 wie gewohnt in der bestehenden Struktur stattfinden. 

Jede Familie soll ihr Familienmodell leben können, wie es passt. Das bedeutet, dass der Tag so strukturiert ist, dass jedes Kind die Möglichkeit hat, über Mittag zum Mittagessen nach Hause zu gehen. Die Unterrichtszeiten der Primarschule sind angepasst worden und werden ab dem Schuljahr 2027/28 wie folgt sein:

8.00 bis 8.20 Uhr als Auffangzeit
1. Lektion: 8.20 bis 9.05 Uhr
2. Lektion: 9.10 bis 9.55 Uhr
20min Pause
3. Lektion: 10.15 bis 11.00 Uhr
4. Lektion: 11.05 bis 11.50 Uhr
Mittagspause
1. Lektion am Nachmittag: 13.45 bis 14.30 Uhr
2. Lektion am Nachmittag: 14.35 bis 15.20 Uhr
10min Pause
3. Lektion am Nachmittag: 15.30 bis 16.15 Uhr

Die Sekundarschule hat andere Unterrichtszeiten, so dass es von der Frequenz auf dem Schulweg eine Entlastung gibt. 

Die Auffangzeit in den Kindergärten (8.10 bis 8.20 Uhr) bleibt unverändert bestehen. 

Schulweg

Gemäss §66 Abs. c lit 2 Volksschulverordnung liegt die Verantwortung für die Schülerinnen und Schüler auf dem Schulweg bei den Eltern.

Der Schulweg wird sich aufgrund des veränderten Schulraumangebots für die Mehrheit der Kinder verändern.

Die Elternmitwirkung, die Polizei sowie die Gemeindewerke sind in den Prozess einbezogen, so dass anspruchsvolle Übergänge und Wege erkannt und mit dem Begleitdienst entsprechende Sicherung stattfinden wird. Ebenfalls ist die Schule mit den Verantwortlichen des Kantons in Kontakt, um die Schulwege während der Baustelle Ortsdurchfahrt Eglisau im Jahr 2027/28 zu sichern.

Die Querung der Rheinbrücke wurde mit den Sicherheitsverantwortlichen von Kantonspolizei und Gemeinde eingehend geprüft. Der separate Fussweg/Steg wird als sicher eingestuft.

Im Hinblick auf den Start des Stufenmodells wird ein Begleitdienst eingerichtet.

Zu den Hauptverkehrszeiten, also beim Schulbeginn am Morgen, am Mittag und zum Schulschluss, stehen erwachsene Begleiter/innen an den herausfordernden Stellen und Übergängen auf beiden Seiten der Rheinbrücke sowie bei der Verzweigung Zürcher-stasse/Alte-Landstrasse. Die Begleiter/innen tragen Signalkleidung, um sowohl für die Kinder als auch für die übrigen Verkehrsteilnehmenden gut sichtbar zu sein. Ihre Aufgabe besteht darin, die Kindern zu einem sicheren Verhalten anzuleiten und dadurch zusätzliche Sicherheit zu schaffen.

Auch mit der Einführung eines Begleitdienstes bleibt die Verantwortung für den Schulweg bei den Eltern (gemäss §66 Abs. c lit 2 Volksschulverordnung)

Der zumutbare Schulweg wird als der Weg definiert, den Schülerinnen und Schüler zurücklegen können, um die nächstgelegene Schule zu erreichen. Dabei werden Faktoren wie die Entfernung, die Wegbeschaffenheit, die Verkehrsanbindung und die individuellen Bedingungen des Schülers/der Schülerin berücksichtigt.

Siehe Zumutbarer Schulweg: Was heisst das? | BFU

Für Kinder mit unzumutbarem Schulweg wird es weiterhin einen Bustransport geben. Dieses betrifft: Unterstufenkinder aus Tössriederen, Kindergarten-Kinder, die einen Kindergarten auf der anderen Rheinseite besuchen, Kinder, die die Betreuung über Mittag vom Kindergarten Eigenacker und Kindergarten Mettlen besuchen sowie 4. Klässlerinnen und Klässler, die nach Leistungskilometern mehr als 1500m vom Schulhaus Steinboden entfernt wohnen (Peripherie von Eglisau). 

Ab der 5. Klasse sollen die Kinder selbstständig mit dem Velo in die Schule fahren. Die Veloprüfung mit der Verkehrsinstruktorin der Kantonspolizei findet statt und es ist gemäss BfU zumutbar, dass Kinder ab der 5. Klasse den Schulweg innerhalb von Eglisau mit dem Velo bewältigen können. 

Bezüglich der genauen Planung des Schulbusses werden die betroffenen Eltern zu gegebener Zeit informiert. 

Die Kosten für Schulbustransporte für Kinder, deren Schulweg unzumutbar ist, werden wie gehabt von der Schule Eglisau getragen.

Nein. Eine neue Brücke wird nicht gebaut. Die Anforderungen für einen Fährenbetrieb wurden in der Vergangenheit schon mehrmals abgeklärt. Die Querung des Rheins mit einer Fähre ist nicht umsetzbar.

Die Velowege werden im Rahmen der kantonalen Sanierung «Ortsdurchfahrt Eglisau», ausgebaut. Die Rückmeldungen der Schule Eglisau in dieses Projekt sind eingeflossen und sie ist mit dem Kanton in Kontakt.

Das Projekt «Umfahrung Eglisau» liegt noch in der Ferne und ist frühestens 2040 spruchreif. Sollte die Umfahrung kommen, bedeutet dies weniger Verkehr über die Rheinbrücke.

In den Jahren 2027-2028 wird an der Ortsdurchfahrt Eglisau gebaut. Die Teilprojektgruppe Schulweg & Sicherheit steht im engen Austausch mit den Verantwortlichen des Kantons, welcher die Sicherheit zu jeder Zeit gewährleisten muss.

Nach Fertigstellung der Ortsdurchfahrt Eglisau gilt ab 2029 voraussichtlich neu Tempo 30 Regime auf Teilstrecken der Hauptverkehrsachse sowie über die Brücke. Ferner werden zwei Ampeln den Verkehr regeln.

Schulergänzende Betreuung

Die Betreuungsangebote bleiben gleich wie heute. Es gibt Morgen-, Mittags-, Nachmittags- und Abendbetreuung sowie Ferienbetreuung. Betreuung – Schule Eglisau

Die Kosten der Betreuung können aufgrund veränderter Nachfrage steigen. Dieses hat jedoch keine Abhängigkeit zum Schulmodell. Die Gemeinde Eglisau unterliegt einem gesetzlichen Auftrag und muss bedarfsgerecht Betreuungsplätze zur Verfügung stellen.

Die Module der schulergänzenden Betreuung werden weiterhin auf beiden Rheinseiten angeboten.

Eine Tagesschule ist nicht Teil des Projektes Schulentwicklung Stufenschulhäuser und wird nicht in absehbarer Zeit in die Umsetzung kommen.

In der Schule Eglisau besteht keine Verpflichtung, ein Betreuungsangebot in Anspruch zu nehmen. Jede Familie hat weiterhin die Freiheit, ihr eigenes Familienmodell so zu gestalten, wie es für sie passend ist, und individuell zu entscheiden, ob sie ihr Kind für ein Modul der schulergänzenden Betreuung anmelden möchte oder nicht.

Infrastruktur / Schulhäuser

Beim heutigen Sekundarschulhaus Städtli werden für die Nutzung durch die Primarschule bzw. Kindergarten und schulergänzende Betreuung gewisse bauliche Anpassungen nötig sein. Auch der Aussenraum beim Städtli wird für die Unterstufe adäquat angepasst werden. Diese Massnahmen werden gezielt und baulich effizient umgesetzt – so viel wie nötig, so wenig wie möglich. Gleichzeitig wird die Möglichkeit genutzt, bei den Schulliegenschaften anstehende Sanierungsarbeiten durchzuführen. Dies im Einklang mit der finanzpolitischen Gesamtstrategie der Gemeinde und wenn immer möglich, ohne den Schulbetrieb zu tangieren.

Die Umnutzungen am Innenraum im heutigen Sekundarschulhaus Städtli sind aktuell mit Fr. 650’000 über die nächsten 3 Jahre veranschlagt. Hinzu kommen Kosten für geplante Sanierungen sowie die Umgestaltung des Pausenplatzes.

Mit dem zukünftigen Konzept der Stufenschulhäuser sollte es auf absehbare Zeit hin keine Kapazitätsengpässe geben. Schulraum kann nicht auf Vorrat erstellt werden. Zudem verändern sich die Raumbedürfnisse mit veränderten pädagogischen Rahmenbedingungen.

Wir gehen davon aus, dass wir mit den Stufenschulhäusern Städtli und Steinboden auf längere Sicht genügend Schulraum haben und zukünftig auch auf moderate Schwankungen in den Schülerzahlen reagieren können. Steigenden Schülerzahlen muss immer lösungsorientiert begegnet werden. Schulraum darf nicht auf Vorrat gebaut werden.

Die Umnutzungen und Sanierungen sollen, wenn immer möglich, den Schulbetrieb nicht tangieren. Der Schulbetrieb muss immer gewährleistet werden. Die baulichen Arbeiten schreiten voran und werden vom Ressort Bau und Planung koordiniert und überwacht. Es ist geplant, dass die baulichen Arbeiten im alten Sekundarschulhaus bis zum Sommer 2026 abgeschlossen sind und danach das Schulhaus Städtli saniert wird.

Das Thema des Jugendtreffs wird separat im Gemeinderat mit dem Ressort Gesellschaft thematisiert. Es werden alle Infrastruktur-Möglichkeiten über die gesamte Gemeinde hinweg beleuchtet.

Die Pausen-/Spielplätze im Städtli bedürfen einer Auffrischung und sollen im Zuge der Stufenschulhäuser umgestaltet werden. Von der Umgestaltung betroffen werden die Hartplätze wie auch die Spielmöglichkeiten sein. Im Steinboden sind keine Anpassungen vorgesehen.

Die Turnhalle und Aula Städtli sowie die Mehrzweckhalle Steinboden stehen den Vereinen nach wie vor zur Verfügung.

Das Container-Provisorium «Steinbödeli» kann noch stehen bleiben, solange die entsprechende Baubewilligung von Kanton und Gemeinde vorliegt. Das Provisorium wird vor allem in der Übergangsphase bis zum eingespielten Betrieb der Stufenschulhäuser noch benötigt. Sobald dies erfolgt ist, muss das Provisorium abgebaut werden.

Organisatorisches / Zusammenarbeit / Kommunikation

Eine Fachperson «Schulraum / Schulbauten» wirkt in der Teilprojektgruppe Immobilien mit und bringt ihre Expertise in Bezug auf die räumlichen Kapazitäten und das Wachstum ein.(schulraumentwicklung.ch – schulraumentwicklung)

Seit vielen Jahren schränkt sich die Schule Eglisau ein und überbrückt die Schulraumknappheit unter anderem mit den vier Container-Provisorien «Steinbödeli» am Schulstandort Steinboden. Auch im Haus der Bildung ist der Platz für die beiden Kindergärten schon seit langem knapp. Für die schulergänzende Betreuung mietet die Schule Eglisau zusätzlich Räume an der Obergass an. Sie hat nun die Chance, den freiwerdenden Schulraum im Städtli zukunftsfähig als Lehr- und Lebensraum für Primarschule, Kindergarten und Betreuung zu gestalten. Ein grosser Treiber für Schulraum ist die stetig wachsende Nachfrage nach schulergänzender Betreuung.

Die Schulleitungen werden nach wir vor an beiden Standorten tätig sein. Mit den vom Kanton zur Verfügung gestellten personellen Ressourcen müssen die Schulleitungen für alle drei zukünftigen Schulstandorte organisiert werden. Die bestehende Aufbauorganisation wird wie bisher beibehalten.

Die Schulleitungen tauschen sich an ihren regelmässigen Schulleitungskonferenz-Sitzungen aus und gewährleisten somit den Zusammenhalt und ein gemeinsames Verständnis für «eine Schule Eglisau». Ebenfalls wird es regelmässige Sitzungen geben, an denen sich die Lehrpersonen und schulische Heilpädagoginnen und -pädagogen austauschen und zusammenarbeiten können.

Der Übertritt vom Kindergarten in die Unterstufe wird wie bereits heute mit entsprechenden Prozessen koordiniert.

Der Übertritt von der Mittelstufe in die Sekundarschule wird wie bereits heute mit entsprechenden Prozessen koordiniert.

Die Einführung einer Leitung Bildung ist ein politischer Prozess, bedingt die Anpassung der Gemeindeordnung und ist mit erheblichen personellen Kosten verbunden. Das Thema wurde für den Moment zurückgestellt, kann aber zukünftig ein Thema werden.

Die interessierte Öffentlichkeit wird regelmässig informiert.

Direkt betroffene Anspruchsgruppen, das sind in erster Linie Eltern und Erziehungsberechtigte, werden regelmässig über wichtige Entwicklungen und Meilensteine in Kenntnis gesetzt.

Ab Januar 2026 wird es an jedem Standort (Primarschulen Steinboden und Städtli sowie Sekundarschule Schlafapfelbaum) eine Schulsozialarbeit geben.

Kosten

Betriebskosten Primarschule: Die Einführung der Stufenschulhäuser ist kostenneutral – die Betriebskosten der Primarschule bleiben unverändert, da wie bis anhin 18 Primarklassen unterrichtet werden. Die Organisation mit Stufenschulhäusern erfordert kein zusätzliches Personal und auch die Sachaufwendungen für den Unterricht bleiben gleich. Dies, weil sich die Schülerzahlen nicht verändern und deshalb gleich viele Lehrpersonen unterrichten.

Betriebskosten schulergänzende Betreuung: Im Bereich der schulergänzenden Betreuung könnten die Kosten zukünftig steigen, weil die Betreuung stetig mehr nachgefragt wird. Dies hat aber nichts mit dem Schulmodell zu tun. Die Schule hat den gesetzlichen Auftrag, bedarfsgerecht Betreuungsplätze anzubieten.

Umnutzungen Schulraum: Die Umnutzungen am Innenraum im heutigen Sekundarschulhaus Städtli sind aktuell mit Fr. 650’000 über die nächsten 3 Jahre veranschlagt. 
Bereits im 2018 hat die Schulpflege aufgrund des Neubauprojekts für die Sekundarschule für Umnutzungen für die Primarschule im heutigen Sekundarschulhaus Städtli in der Mehrjahresplanung der Schule einen Betrag von Fr. 800’000 eingestellt. Dieser Betrag wurde seither jedes Jahr in der Finanzplanung fortgeschrieben wurde und nun im aktuellen Finanzplan mit Fr. 650’000 aktualisiert.

Aussenraum Städtli: Für die Umgestaltung des Pausenareals im Städtli sind Fr. 130’000 in der Mehrjahresplanung.

Sanierungen Schulraum: Diese werden im Einklang mit der finanzpolitischen Gesamtstrategie der Gemeinde entsprechend über die nächsten Jahre geplant.

Finanz- und Aufgabenplan 2024-2028
Der Finanz- und Aufgabenplan 2024-2028 der Gemeinde ist öffentlich und auf der Website abrufbar Siehe Finanzplan

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