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Absenz Lehrperson

An der Schule Eglisau heisst es: «Schule findet statt!»  Das bedeutet, dass die Schülerinnen und Schüler auch bei einem Ausfall der Lehrperson durch die Schule betreut werden. Wenn keine Stellvertretung gefunden wird, werden die Schülerinnen und Schüler «gespettet», d.h. sie werden durch andere Lehrpersonen im Schulhaus betreut.

Absenz Schülerinnen und Schüler

Absenzen müssen umgehend der zuständigen Lehrperson/Stelle gemeldet werden.

Adressänderungen

Adressänderungen und Änderungen von Kontaktdaten (z.B. Adresse, Telefon-Nummer, E-Mail-Adresse, etc.) sind der Schulverwaltung möglichst frühzeitig mitzuteilen. Sie wird die Mutation vornehmen und die betroffenen Lehrpersonen informieren.

Audiopädagogische Angebote

Die überwiegende Mehrheit der Schülerinnen und Schüler mit einer Hörbeeinträchtigung (Schwerhörigkeit, Resthörigkeit, Gehörlosigkeit) wird im Kanton Zürich integrativ geschult.

Diese Kinder und Jugendlichen sind in der Regel mit Hörhilfen (Hörgeräte, Cochlear-Implantate) versorgt. Um das schulische Umfeld hörbehindertengerecht zu gestalten und den Lernerfolg möglichst sichern zu können, sind spezifische audiopädagogische Angebote notwendig.

Austausch mit Schulpräsidentin

Wenn Sie eine Anregung, Frage oder Idee haben, steht Ihnen die Schulpräsidentin sehr gerne zur Verfügung. Schreiben Sie bitte eine E-Mail an schulverwaltung@eglisau.ch, um einen Termin für einen persönlichen Austausch zu vereinbaren.

Besuchstage

Zweimal im Jahr (Frühling+Herbst) finden Besuchsvormittage statt. Die Termine sind der Agenda zu entnehmen.

Einschulung in den Kindergarten / Kindergarteneintritt

Jedes Kind, das bis zum 31. Juli eines Jahres das vierte Altersjahr vollendet, wird auf Beginn des nächsten Schuljahres schulpflichtig, das heisst, es tritt in den Kindergarten ein.

Eltern, deren Kinder schulpflichtig werden, erhalten die notwendigen Informationen und Unterlagen von der Schulverwaltung jeweils im Januar zugestellt. Für eine Rückstellung vom Kindergarten muss der Schulverwaltung bis 15. Februar ein begründetes Gesuch eingereicht werden. Im April entscheidet die Schulpflege über die Rückstellungen. 

Elternratgeber

Der Elternratgeber wurde entwickelt durch die Schule, Gemeinde und dem Verein Generation Eglisau. 

Gymiprüfungs-Vorbereitung

Die Schule Eglisau bietet für Schülerinnen und Schüler der 6. Klasse, welche die Gymi-Prüfung absolvieren wollen, Vorbereitungsstunden an. Diese Gymiprüfungs-Vorbereitung beginnt jeweils nach den Herbstferien und dauert bis März. In den Vorbereitungsstunden geht es vor allem um eine Angewöhnung an Prüfungen dieser Art und dieses Umfangs sowie um die Anwendung von geeigneten Lerntechniken und Lösungsstrategien. Zu den Vorbereitungsstunden zugelassen sind Schülerinnen und Schüler, welche im Zeugnis Ende der 5. Klasse in Deutsch und Mathematik einen Notendurchschnitt von mindestens 5.25 haben. Die Teilnahme ist freiwillig, ein regelmässiger Besuch der Stunden wird aber vorausgesetzt.

Klassenhilfen / Generation im Klassenzimmer (GiK)

Dialog zwischen den Generationen – das ist der Leitgedanke des Programms Seniorinnen und Senioren in Schule, Kindergarten und als Aufgabenhilfe von Pro Senectute. 

Klassenbildung / Klassenzuteilung

Die Klassenbildung basiert auf den gesetzlichen Grundlagen. Die geltenden Grundsätze der Schule Eglisau sind >> hier. 

Klassenlager

Ein- bis zweimal in der Mittelstufe und ebenso oft in der Sekundarstufe besteht für die Lehrpersonen die Möglichkeit, mit ihrer Klasse ein Lager durchzuführen. Eine Woche lang an einem anderen Ort der Schweiz sich weiterbilden und dabei mit Kameradinnen und Kameraden die Gemeinschaft pflegen, ist für die meisten Schülerinnen und Schüler ein unvergessliches Erlebnis, auch wenn Klassenlager keine Ferienlager sind. Reise, Unterkunft und Exkursionen werden von der Schule bezahlt; der Elternbeitrag an die Verpflegung beträgt Fr. 22.- pro Tag.

Leitfaden 

zum Umgang mit Sekundarschülerinnen und -schülern mit Verdacht auf Konsum oder Besitz von Drogen oder Alkohol >> hier

 

Musikalische Grundausbildung

An den Primarschulen wird die Musikalische Grundschule für die Kinder der 1. Klasse mit 2 Lektionen pro Woche angeboten. Die Kinder werden lustvoll und auf spielerische Weise in die Welt des Singens, Tanzens und Musizierens eingeführt. Dabei werden Motorik, Rhythmusgefühl, Gehör, sowie auch das kreative und soziale Verhalten der Kinder gefördert. Die Musikgrundschule ist in die Volksschule integriert und findet während den Blockzeiten statt.

Mittagstreff Sekundarschule

Im Jugi wird gratis ein Mittagstreff für SekundarschülerInnen angeboten: Jeweils am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 12.00 bis 13.20 Uhr. Die Aufsicht erfolgt durch Zivis oder SchulassistentInnen im Städtli (Sek und Primar). Eine Anmeldung ist nicht nötig.

Der Jugendraum bietet den Jugendlichen eine ideale, betreute Infrastruktur für ein gemeinsames Picknick. Es besteht die Möglichkeit, sein Geschirr in der kleinen Küche abzuwaschen und es steht eine Mikrowelle zur Verfügung.

Während des Mittagstreffs gelten die für den Jugendraum üblichen Regeln.

Newsletter

5x im Jahr wird ein Newsletter versendet. Eltern und Erziehungsberechtigte mit Kindern in der Schule Eglisau erhalten den Newsletter automatisch per Mail zugestellt. Weitere Interessierte können auf der Startseite den Newsletter abonnieren

Psychotherapie

Eine sogenannte schulisch indizierte Psychotherapie kann bei psychischen Problemen nötig sein, die sich im Schulalltag zeigen. Beispielsweise wenn das schulische Fortkommen einer Schülerin oder eines Schülers gefährdet ist. Oder falls negative Auswirkungen festzustellen sind – etwa im Umgang mit Menschen oder Anforderungen im schulischen Alltag. 

Die Psychotherapie unterstützt die Schülerinnen und Schüler in der Bewältigung ihrer Probleme. Dabei werden oft auch Eltern und Lehrpersonen mit einbezogen. In der Regel wird mit einer schulpsychologischen Abklärung geprüft, ob eine Therapie sinnvoll ist. 

Rückstellung vom Kindergarten

Für eine Rückstellung vom Kindergarten muss der Schulverwaltung bis 15. Februar ein begründetes Gesuch eingereicht werden. Im April entscheidet die Schulpflege über die Rückstellungen. 

Sekundarschule

Nach 6 Jahren Primarstufe wechselt Ihr Kind in die Sekundarstufe, welche 3 Jahre dauert. An der Gegliederten Sekundarschule werden, je nach Schülerzahlen, zwei gemischte Abteilungen mit erweiterten (A), mittleren (B) und grundlegenden (C) Anforderungen gebildet. Dazu gibt es in den Fächern Französisch, Englisch und Mathematik drei verschiedene Anforderungsstufen:

  • erweiterte (I),
  • mittlere (II) und
  • grundlegende (III).


Abteilungen und Anforderungsstufen mit erweiterten Anforderungen sind die anspruchsvollsten und ermöglichen den besten Schülern und Schülerinnen einen Anschluss ans Kurzzeitgymnasium nach der 2. oder 3. Klasse.
Die Schülerinnen und Schüler werden am Ende der 6. Klasse in eine Abteilung und in die Anforderungsstufen eingeteilt. Die Einteilung in eine Abteilung und in die Anforderungsstufen erfolgt unabhängig voneinander. Grundlage für die Zuteilung ist eine Gesamtbeurteilung der Leistungen und Fähigkeiten in allen Fächern. Schülerinnen und Schüler mit speziellen Bedürfnissen werden durch die schulische Heilpädagogin begleitet. 

Schulsilvester

Am letzten Tag vor den Weihnachtsferien findet an der Schule Eglisau das traditionelle Schulsilvester statt. Die Kindergarten-Kinder ziehen als Lärmumzug durch die Strassen, in den Schulhäusern Städtli und Steinboden wird ab 6 Uhr der Jahresausklang gefeiert und die Sekundarschule feiert bereits am Vorabend mit einer Party.  Der Unterricht endet für alle Schülerinnen und Schüler spätestens um 11.50 Uhr. 

Schuelbrugg

Unsere Schulpublikation «Schuelbrugg» erschien bitte Ende Sommer 2021 zwei Mal jährlich und wird an die Eltern verteilt. Die Juli Ausgabe wurde jeweils von der Abschluss-klasse der 3. Sekundarstufe erstellt.

Ab 2022 erscheint die „Schuelbrugg“ jeweils im Juli. Sie berichtet aus den Klassen und von Ereignissen rund um die Schule. Der Mittelteil besteht aus einer farbigen Einlage, die von der Abschlussklasse der 3. Sekundarstufe verantwortet wird.

Unser regelmässiger Newsletter bringt aktuelle Berichte und Informationen >> Newsletter abonnieren.

Schuelbrugg Juli 2023
Abschlusszeitung 3. Sek Sommer 2023
Schuelbrugg Juli 2022
Abschlusszeitung 3. Sek Sommer 2022
Schuelbrugg Juli 2021

Schuelbrugg Dezember 2020
Schuelbrugg Dezember 2019
Schuelbrugg Dezember 2018
Schuelbrugg Dezember 2017

Schulwegsicherheit

Im Rahmen des Sturms «Sabine» im Februar 2020 hat sich die Frage gestellt, wie sich die Schule Eglisau bei Unwettern bzw. Unwettervorhersagen verhält. Grundsätzlich kann man festhalten, dass es keine gesetzliche Bestimmung im Kanton Zürich gibt, die Schuleinstellungen bei Unwettern vorsieht.
Gefahren, die von Sturm und Wind ausgehen, betreffen in erster Linie die Sicherheit auf den Schulweg. Gemäss § 66 der Volksschulverordnung liegt die Verantwortung für den Schulweg grundsätzlich bei den Eltern. Wenn die Eltern aufgrund einer ausserordentlichen Gefahrenlage zur Einschätzung kommen, dass ein sicherer Schulweg nicht mehr gewährleistet ist, können sie ihre Kinder zu Hause behalten. Wichtig ist, dass die Schule darüber informiert wird. Gelangt eine Gemeinde aufgrund der Gefahrenlage vor Ort zur Einschätzung, dass die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler in der Schule nicht mehr gewährleistet werden kann, kann die Schulpflege den Schulbetrieb vorübergehend einstellen. Bei solchen kurzfristigen Schuleinstellungen ist von der Schule aber ein unentgeltliches Betreuungsangebot zur Verfügung zu stellen.
Ist der Rückweg betroffen, so kann eine Gefahreneinschätzung seitens der Schule gemacht werden und die Kinder müssen je nachdem zurückbehalten werden – es braucht in diesem Fall Absprachen zwischen Schule und Eltern.

Theaterklasse

In der Theaterklasse erarbeiten Kinder und Jugendliche unter der professionellen Leitung von Jacqueline Moro in wöchentlichen Proben seit 2003 jährlich ein eigenes Theaterstück, das zum Ende der Saison vor den Sommerferien jeweils öffentlich zur Aufführung kommt. In diesem Kurs leben die Teilnehmenden ihre darstellerische Kreativität, Fantasie, Spielfreude und Musikalität aus und werden theaterpädagogisch gefördert. Je nach Anmeldezahlen werden eine jüngere und eine ältere Klasse gebildet oder alle Angemeldeten in einer Klasse zusammengefasst. Die Proben starten nach den Herbstferien und finden im Schulhaus Steinboden statt. Anmeldungen für einen Jahresbeitrag von Fr. 120.– nimmt die Schulverwaltung entgegen.

Unterrichtszeiten

Der Unterrichtsbeginn für SchülerInnen der Primar- und Sekundarstufe ist 7.20 Uhr bzw. 8.10 Uhr. Der Unterricht endet 11:50 Uhr. Der Nachmittagsunterricht beginnt um 13.30 Uhr und dauert bis 15.10 Uhr, 16.15 Uhr bzw. 17:05 Uhr.

Die Kindergarten-Kinder besuchen von Montag bis Freitag jeweils von 8.10 bis 12.00 Uhr den Kindergartenunterricht. Von 8.10 bis 8.20 Uhr ist Auffangzeit, in der die Kinder im Kindergarten eintreffen. Ab 11.50 Uhr machen sich die Kinder für den Heimweg parat. Im 1. Kindergartenjahr haben die Kinder am Nachmittag schulfrei. Im 2. Kindergartenjahr ist Dienstag und Donnerstag 13.30 bis 15.10 Uhr Unterricht.

Unfallversicherung

Seit der Einführung des neuen Krankenversicherungsgesetzes sind auch Unfälle von Schülerinnen und Schülern während der Schulzeit durch die private Krankenversicherung abgedeckt. Unfälle, die während der Schulzeit oder auf dem Schulweg geschehen, müssen privat der obligatorischen Krankenversicherung gemeldet werden.

Übertritt Primarstufe

Nach zwei Jahren Kindergarten tritt das Kind in der Regel in die Primarstufe über. Die Primarstufe dauert sechs Jahre. Gemäss Volksschulgesetz §6 wechselt nach drei Jahren in der Regel die für die Klasse verantwortliche Lehrperson und wenn möglich die Zusammensetzung der Klasse.

Verkehrserziehung

Kinder und Jugendliche fahren mit dem Velo, Kickboard oder Skateboard. Auf dem Schulweg sind Kinder auch auf der Strasse unterwegs.

Die Polizei hilft den Kindern und Jugendlichen, dass es keine Unfälle gibt.
Die Polizisten und Polizistinnen kommen in die Schule und in den Kindergarten.

Autofahrer helfen der Polizei und den Kindern, indem sie sich richtig verhalten. Weitere Informationen zur Verkehrsinstruktion finden Sie >> hier

Volksschulamt (VSA)

Im Kanton Zürich besuchen über 147’000 Schülerinnen und Schüler eine öffentliche Regel- oder Sonderschule. Die Volksschule umfasst die Kindergarten-, die Primar- und die Sekundarstufe, ist unentgeltlich und steht allen Kindern mit Aufenthalt im Kanton Zürich offen. Sie dauert elf Jahre und bietet Kindern und Jugendlichen eine Grundbildung, die ihnen den Zugang zur Berufsbildung oder zu weiterführenden Schulen ermöglicht.

Das Volksschulamt (VSA) ist zuständig für schulorganisatorische Aufgaben und die Verwaltung des Lehrpersonals. Die Abteilungen unterstützen die Schulen in der Personaladministration, in Fragen zu Unterricht, Lehrplan und Lehrmitteln. Sie übernehmen Koordinations-, Aufsichts- und Beratungsaufgaben für den Sonderschulbereich. Sie beraten Behörden, Schulleitungen und Schulverwaltungen. 

Website VSA

Zuzug

Bitte das Formular ausfüllen >> hier

Aktuelles

Sechseläuten 15.04.2024

Am Montag, 15.04.2024 ist schulfrei. Die Schulverwaltung ist zu den gewohnten Zeiten erreichbar (Montag, 8.30 – 11.30 Uhr, 13.30 – 19.00 Uhr).

Mehr dazu »

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